AGBs
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bon Pastaio GmbH
1. Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der folgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, erkennen wir nicht an; ihnen wird widersprochen. Sie gelten auch nicht dann, wenn wir Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Alle Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnen.
3. Preise/Mietverpackungen
Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fehlt es an einer schriftlichen Auftragsbestätigung, so sind unsere am Liefertage gültigen Preise maßgebend. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Lager einschließlich normaler Verpackung. Besondere Verpackungen werden gesondert berechnet oder gegen eine Mietgebühr mietweise zur Verfügung gestellt. Sie sind spätestens drei Monate ab Rechnungsdatum frachtfrei in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückzusenden.
4. Versand
Für unsere Lieferungen ist unsere Verladestelle Erfüllungsort. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Wünscht der Kunde eine bestimmte Versandart oder einen bestimmten Versandweg, so ist dies schriftlich zu vereinbaren. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden (dies gilt auch für auf Wunsch des Kunden abgeschlossene Versicherungen etc.).
5. Zahlung/Aufrechnung/Zurückbehaltung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb der vereinbarten Fristen ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe der jeweils banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Sofern wir der Hereingabe von Wechseln zustimmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Kunden.
6. Mängelrügen, Mängelhaftung
Der Kunde hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar, auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Falle aber vor der Verarbeitung der Ware, uns schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer hat der Kunde wahrzunehmen. Nur bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge besteht ein Mängelhaftungsanspruch. Unsere Mängelhaftungsverpflichtung beschränkt sich auf Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder bei deren Unzumutbarkeit für den Kunden, ist der Kunde berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. Schadenersatzansprüche des Kunden aus und im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit der Ware, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind nach Maßgabe von Ziffer 7 ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss
Jegliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, insbesondere auch von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstehen, insbesondere wegen Verletzung von Vertragspflichten und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden (bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir auch insoweit unbeschränkt). Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen wegen etwaiger Fehler der Ware für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird (Produkthaftungsgesetz). Er gilt auch nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder einen Mangel der Ware arglistig verschwiegen haben. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Inhaber, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden neuen Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Sachen, die dem Kunden nicht gehören, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteiles zur Sicherung an uns ab. Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufes, darf der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
9. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung sämtliche dazu notwendigen auch kundenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Wir geben die Daten nur an Dritte weiter, sofern und soweit dies für die Auftragserfüllung, die Lieferung und den Zahlungsverkehr notwendig ist. Der Kunde hat das Recht auf eine unentgeltliche Auskunft über seine bei uns gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Geschäftsverbindung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes, der Kollisionsnorm des internationalen Privatrechts und insbesondere auch der Rom-I-Verordnung werden ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte. Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist D-04895 Falkenberg/Elster. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, ist D-03046 Cottbus (Amtsgericht) bzw. D-03046 Cottbus (Landgericht) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine vertragliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
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